Fachanwältin, Rechtsanwältin, Verfahrensbeiständin | Am Markt 2, 31224 Peine | Tel. 05171.50 57 50 | Fax 05171.50 57 515 | Email: info@kanzlei-wolters.de |
Anwaltskanzlei  W O L T E R S

Zwangsvollstreckung

Für uns ist der Prozess mit einem rechtskräftigen Urteil oder Beschluss nicht zu Ende. Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch, Ihre Ansprüche beim Gegner durchzusetzen oder unberechtigte Vollstreckungshandlungen abzuwehren. Im Bereich der Zwangsvollstreckung beraten und vertreten wir Sie als Gläubiger oder als Schuldner.

Das Mahnverfahren als Bestandteil der Zwangsvollstreckung betreiben wir für Sie über das elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die Dateiübertragung per EGVP ermöglicht eine Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM). Bei dieser Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt, § 689 Absatz 1 Satz 3 Zivilprozessordnung (ZPO).

Weitere Vorteile des EGVP im Überblick

  • "Rund um die Uhr"-Zugang zu den teilnehmenden Gerichten / Behörden
  • sichere und zuverlässige Übertragung durch Nutzung des OSCI-Standards
  • geschützte Kommunikation durch den Einsatz kryptografischer Mechanismen
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • sofortige signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung des Gerichts/der Behörde
  • auf Wunsch automatische E-Mail-Benachrichtigung bei Eingang von Nachrichten
  • "elektronischer Rechtsverkehr aus einer Hand", das bedeutet nur eine Software für das Zusammenstellen, Signieren, Verschlüsseln und Übertragen von Nachrichten