Im Bereich des Strafrechts vertrete ich Sie nahezu ausschließlich auf Opferseite als sog. Opferanwältin. Es ist immer dann relevant, einen Opferanwalt hinzuzuziehen, sobald Sie Opfer einer Straftat geworden sind. In besonders gravierenden Fällen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger aufzutreten oder im Ermittlungsverfahren einen Anwalt als Verletztenbeistand beizuziehen. Entsprechende Anträge werden wir für Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stellen.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren gegen den Täter zivilrechtliche Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Schmerzensgeldansprüche können aber auch nach Abschluss des Strafverfahrens noch in einem separaten Verfahren vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden. Hier ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam abhängig vom Sachverhalt die sinnvollste Vorgehensweise zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.