Wenn Ihre Ehe scheitert, finden Sie bei uns fachkundige Unterstützung und Beratung bei der Regelung der Trennungsfolgen. Das gilt nicht nur im Falle einer Trennung von Eheleuten. Auch bei einer nichtehelichen Partnerschaft kann Regelungsbedarf bestehen, z.B. bei Fragen der Ausübung der elterlichen Sorge sowie bei der Regelung von Umgangskontakten mit Ihrem Kind. Die familienrechtliche Befassung ist umfangreich und muss auf den jeweiligen Einzelfall bezogen mit Ihnen beraten und abgestimmt werden.
Gern erabeite ich mit Ihnen im Fall des Getrenntlebens passgenaue Lösungen. Sie können auf meine langjährige Erfahrung insbesondere bei den nachfolgenden Tätigeitsbereichen zählen:
Ehescheidung, insbesondere Durchführung des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens
Berechnung von Kindes-, Trennungs-, und/oder nachehelichem Unterhalt
Berechnung des Zugewinnausgleichs
Sonstige Vermögensauseinandersetzung, z.B. Auflösung, bzw. Auseinandersetzung von Spar- und Bankkonten sowie ggf. gemeinsamer Verbindlichkeiten
Auseinandersetzung von Immobilien
Regelung zum Hausrat und zur Nutzung der Ehewohnung
Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
Regelung des Sorgerecht
Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung
Regelung des Umgangsrecht
Mitwirkung an Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen